Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Velaro Systems GbR
Stolzenauer Straße 34, 28207 Bremen
E-Mail: kontakt@velaro-systems.com
Stand: 5. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Velaro Systems GbR (nachfolgend „Velaro" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webdesign und Websiteerstellung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Hosting sowie damit verbundene Dienst- und Werkleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Velaro ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Velaro stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Angebote von Velaro sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Velaro durch den Auftraggeber oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung von Velaro zustande. Die Annahme kann auch in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Umfang der von Velaro zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie ggf. einem gesonderten Leistungsverzeichnis. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Regelungen.
(2) Webdesign / Websiteerstellung: Velaro erstellt für den Auftraggeber eine Website nach den vereinbarten Vorgaben. Der Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Seiten, Funktionen, Designentwürfe, Korrekturschleifen) richtet sich nach dem vereinbarten Paket bzw. Angebot. Leistungen der Websiteerstellung werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) erbracht.
(3) Suchmaschinenoptimierung (SEO): SEO-Leistungen umfassen technische und inhaltliche Optimierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Velaro schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen als Dienstleistung, nicht jedoch das Erreichen einer bestimmten Platzierung (Ranking), eines bestimmten Traffics oder eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Das Ranking von Suchmaschinen unterliegt den Algorithmen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber, auf die Velaro keinen Einfluss hat und die sich jederzeit ändern können.
(4) Hosting: Sofern Hosting vereinbart ist, stellt Velaro dem Auftraggeber Speicherplatz und den Betrieb der Website auf Servern eines Rechenzentrums bzw. Dienstleisters zur Verfügung. Velaro schuldet eine im Jahresmittel branchenübliche Verfügbarkeit von 99 %, ausgenommen Zeiten notwendiger Wartung sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Velaro (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Vorlieferanten).
(5) Velaro ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Dritte (z. B. Hosting-Provider, Rechenzentren) einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Velaro alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien (insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Marken) über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt Velaro insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung solcher Rechte gegen Velaro geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach und verzögert sich hierdurch die Leistungserbringung, so verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Mehraufwände, die Velaro hierdurch entstehen, kann Velaro gesondert in Rechnung stellen.
(4) Der Auftraggeber benennt Velaro einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Erteilung erforderlicher Auskünfte und Freigaben befugt ist.
§ 5 Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Soweit Velaro Werkleistungen (insbesondere die Erstellung einer Website) erbringt, ist der Auftraggeber zur Abnahme des vertragsgemäß erstellten Werks verpflichtet.
(2) Velaro zeigt die Fertigstellung an. Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge wesentlicher Mängel oder wird die Website vom Auftraggeber in Betrieb genommen bzw. produktiv genutzt, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Einmalleistungen (z. B. Websiteerstellung) werden, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt in Rechnung gestellt: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme. Velaro ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.
(3) Wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, laufendes SEO-Management) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Velaro berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting) ist Velaro nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung (bei Dauerleistungen)
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, laufendes SEO-Management) werden mit der im Angebot genannten Laufzeit geschlossen. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um denselben Zeitraum verlängert, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Velaro insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Im Fall der Beendigung eines Hosting-Vertrags obliegt es dem Auftraggeber, seine Daten rechtzeitig zu sichern bzw. eine Übertragung („Umzug") zu veranlassen. Velaro unterstützt hierbei im vertraglich vereinbarten oder gesondert zu vergütenden Umfang.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den von Velaro im Rahmen der Websiteerstellung erstellten und vertragsgegenständlichen Werken (z. B. Designs, Grafiken, Quellcode, Texte) räumt Velaro dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Vor vollständiger Bezahlung erfolgt keine Rechteübertragung; bis dahin erbrachte Leistungen dürfen vom Auftraggeber nicht produktiv genutzt werden.
(3) An eingesetzten Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks, Schriftarten oder Software Dritter erwirbt der Auftraggeber nur die Rechte, die ihm der jeweilige Rechteinhaber nach dessen Lizenzbedingungen einräumt.
(4) Velaro ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen und in geeigneter Weise (z. B. auf der eigenen Website, in Portfolios) unter Nennung des Auftraggebers darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(5) Velaro ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft (z. B. „Website von Velaro Systems") anzubringen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Mängeln hat Velaro zunächst das Recht zur Nacherfüllung, d. h. nach Wahl von Velaro zur Mängelbeseitigung oder Neuherstellung.
(3) Velaro übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellte Website mit allen zukünftigen Browserversionen, Endgeräten oder Softwareumgebungen kompatibel ist, sofern diese zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht verfügbar waren. Ebenso wird keine Gewähr für die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Diensten, Schnittstellen oder Inhalten Dritter übernommen.
(4) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
§ 10 Haftung
(1) Velaro haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Velaro, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Velaro auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung von Velaro ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Velaro nicht für ausbleibende wirtschaftliche Erfolge, entgangenen Gewinn, ausbleibende Suchmaschinenplatzierungen oder mittelbare Schäden, soweit nicht ein Fall der Absätze 1 oder 2 vorliegt.
(4) Velaro haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Velaro.
§ 11 Höhere Gewalt
Velaro haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von Velaro liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Ausfälle bzw. Störungen bei Vorlieferanten und Rechenzentren. Für die Dauer solcher Ereignisse sind die Leistungspflichten ausgesetzt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Velaro in Bremen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.